Seit dem 16. April liegt der Gesetzentwurf vor, die Leistungen für Homöopathie und Anthroposophie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen.
Der Bundestag wird am 10. Juli darüber entscheiden.
Die Heilpraktiker-Berufsverbände wehren sich mit Petitionen und Protestschreiben an die zuständigen Gesundheitspolitiker. Ziel ist es, den politischen Entscheidungsträgern die konkreten Auswirkungen ihrer Entscheidung vor Augen zu führen und zugleich öffentlichen Druck aufzubauen.
Auch wenn unsere Leistungen als Heilpraktiker/innen nicht im gesetzlichen Krankenversicherungssystem verankert sind, hat das Vorhaben, die Homöopathie und Anthroposophie aus der Erstattung zu streichen, eine indirekte Auswirkung auf unsere Tätigkeit.
Letztlich steht mehr auf dem Spiel als nur eine einzelne Erstattungsfrage:
Mit der geplanten Streichung wird eine traditionsreiche und von vielen Patientinnen und Patienten geschätzte Heilmethode grundsätzlich in Frage gestellt und in ihrer gesellschaftlichen Legitimität geschwächt.
Die Heilpraktikerverbände haben bereits frühzeitig das Gespräch mit der Politik gesucht und sich in einem Schreiben direkt an die Bundesgesundheitsministerin gewandt.
Ziel war es, die Bedeutung der Homöopathie sowie ihren Status als Arzneimittel aus Sicht der Praxis darzustellen und für deren Erhalt im System der Kassenleistungen zu werben. Die Antwort der Ministerin im Januar 2026 ließ zunächst vermuten, dass während ihrer Amtszeit keine konkreten Schritte zur Veränderung dieses Status geplant seien.
Diese Einschätzung hat sich jedoch inzwischen relativiert. Seit dem 16. April liegt erstmals ein konkreter Gesetzesentwurf vor, der vorsieht, die Homöopathie sowie die anthroposophische Medizin vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen.
Diese Entwicklung stellt eine neue Qualität in der politischen Diskussion dar und ist auch für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker von erheblicher Bedeutung. Insbesondere die zugrunde liegende politische Begründung, wonach es an „hinreichender Evidenz“ fehle, führt zu einer grundsätzlichen Infragestellung komplementärmedizinischer Verfahren insgesamt.
Heilpraktiker-Berufsverbände positionieren sich zu Streichung Homöopathie im GKV-Leistungskatalog
April 23, 2026