IQHP – Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf

Komplott gegen Heilpraktiker – IQHP-Stellungnahme zur ARD-Sendung am 09.11.2020

Komplott gegen Heilpraktiker-Beruf – ARD – Medwatch – Münsteraner Kreis



Zum wiederholten Male hat die ARD eine Sendung ausgestrahlt, die sich sehr parteiisch gegen Heilpraktiker wendet. Von einer ausgewogenen Berichterstattung war diese Sendung weit entfernt. Die öffentlichen-rechtlichen Sender sind keine Propaganda-Maschinerie, sondern haben einen Bildungsauftrag.

Allein der Text, unter dem die Sendung vorgestellt wird, soll suggerieren, dass dieser Beitrag ein sehr gut recherchierter Bericht sei:

„Filmautorin Claudia Ruby ist es gelungen, einen einzigartigen Blick hinter die Kulissen einer Branche zu werfen, die es so in keinem anderen westlichen Industrieland gibt: Warum dürfen Heilpraktiker in Deutschland Kranke behandeln, obwohl sie keine adäquate medizinische Ausbildung haben? Warum lassen sich jedes Jahr Millionen von Patienten mit Verfahren behandeln, von denen viele erwiesenermaßen nicht helfen oder sogar schaden? Wieso haben Heilpraktiker enorme Freiheiten, während alle anderen Bereiche des Gesundheitswesens streng reguliert sind? Und: Was muss die Politik tun, damit Heilpraktiker nicht zur Gefahr für ihre Patienten werden?“

Das sind ausschließlich Suggestiv-Fragen – im Journalismus gilt es dies zu vermeiden, damit keine Manipulation entsteht. Hier ist sie offensichtlich erwünscht. Es ist sehr irritierend, dass die ARD dem Lobbyismus von Medwatch diesem Sendeplatz zur Prime time zur Verfügung stellt. Der Bericht verfolgt ganz offensichtlich das Ziel den Heilpraktiker zu diskreditieren. Die Kommentarfunktion im Internet, die unter dem Bericht einzusehen ist, spricht eine sehr deutliche Sprache: Die Mehrheit der Aussagen spricht für die Heilpraktiker. Es herrscht großes Unverständnis darüber, warum gerade die ARD sich für so einen unseriösen Inhalt hergibt.

 Medwatch ist es offenbar gelungen, durch ihre Beirätin, die Journalistin Claudia Ruby, seine Agenda „Abschaffung der Heilpraktiker“ in den öffentlich-rechtlichen Medien zu platzieren.

Wir weisen auf die Finanzierung von Medwatch durch den deutschen Konsumentenbund (DKB) hin, der seine Einnahmen durch Abmahnungen von Heilpraktikern generiert. Der DKB und die GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e.V.) und das Informationsnetzwerk Homöopathie sind miteinander vernetzt und agieren gemeinsam. Medwatch wurde eigens zum Vorgehen gegen die Alternativmedizin ins Leben gerufen und erhält Dank seiner hervorragenden Lobbyarbeit einen öffentlich-rechtlichen Sendeplatz.

Wir als IQHP setzen uns stark für eine Reform des Heilpraktikerberufes ein, damit HeilpraktikerInnen, die unverantwortlich mit den Patienten umgehen, sanktioniert werden.

Wenn der Bericht gut recherchiert gewesen wäre, hätte die Journalistin erfahren, was die aktuelle Sachlage ist.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich an seinen ursprünglichen Auftrag erinnern. Aufgabe und Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks/der ARD:

https://daserste.ndr.de/wahlarena/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten124.html

Hier einige Auszüge:

  • „Er ist weder privatwirtschaftlichen noch staatlichen Interessen verpflichtet, sondern ausschließlich des Gemeinwohles. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist damit wirtschaftlich und politisch unabhängig. Diese Unabhängigkeit gilt es gegen Einflussnahme-Versuche zu bewahren.“
  • „Die ARD strebt an, die Vielfalt gesellschaftlichen Lebens widerzuspiegeln…“
  • „Der Rundfunk soll die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Durch seine Programme wirkt er zum einen als technisches „Medium“. Durch die Auswahl von Programmen und Themen wirkt er aber auch als „Faktor“, weil diese Themen wiederum die Gesellschaft mit ihren sozialen und kulturellen Bedürfnissen beeinflussen.“
  • „….Rundfunk seiner grundlegenden Funktion – Meinungspluralität zu schaffen – nachkommen.“
  • „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist außerdem zur Ausgewogenheit verpflichtet. Dazu gehören das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung und die Verpflichtung zur Überparteilichkeit. Die Abbildung verschiedener Meinungen im Programm soll insgesamt ausgewogen sein.“

Der Beitrag erfüllt in keiner Weise die Aufgabe und Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und muss in vielerlei Hinsicht kritisch werden.

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