IQHP – Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf

Juli 10, 2025
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Homöopathie in Gefahr?

SPD verweist Antrag zur Homöopathie an Bundestagsfraktion – Entscheidung vertagt, Weiterleitung an SPD-Bundestagsfraktion erteilt

Beim SPD-Parteitag Ende Juni stand ein kontroverser Antrag zur Homöopathie auf der Tagesordnung. Der Antrag G28, eingebracht von der Hamburger SPD, forderte unter anderem die Aberkennung des arzneimittelrechtlichen Status von Homöopathika. Eine direkte Abstimmung darüber fand jedoch nicht statt – stattdessen wurde der Antrag an die SPD-Bundestagsfraktion weitergeleitet. Die entsprechende Beschlussfassung wurde nun offiziell im Beschlussbuch der Partei veröffentlicht.

Inhalt und Ziele des Beschlusses

Laut dem veröffentlichten Parteitagsbeschluss (einsehbar über das offizielle Beschlussbuch der SPD) wurde dem Antrag G28 nicht zugestimmt, aber auch keine Ablehnung ausgesprochen. Auf Empfehlung der Antragskommission wurde der Antrag an die Bundestagsfraktion überwiesen. Diese soll sich künftig mit folgenden Zielen befassen:

  • Abschaffung des Arzneimittelstatus für Homöopathie
  • Einführung von Warnhinweisen auf homöopathischen Mitteln
  • Regulierungen zur Werbung für Homöopathie


Bedeutung der Weiterleitung an die SPD-Fraktion

Obwohl der Antrag auf dem Parteitag nicht direkt angenommen wurde, trägt die Entscheidung politische Konsequenzen. Die Weitergabe an die Bundestagsfraktion kann als Auftrag verstanden werden, eine entsprechende gesetzgeberische Initiative vorzubereiten. Ein formeller Parteitagsbeschluss gegen Homöopathie liegt damit zwar nicht vor – jedoch ist eine Richtung klar erkennbar.
Sollte die Bundestagsfraktion dem Anliegen folgen, könnte die Anerkennung von Homöopathie als Arzneimittel bundesrechtlich beendet werden. Das hätte weitreichende Folgen für die Anwendung, Verordnung und den Vertrieb homöopathischer Mittel. Auch im europäischen Kontext wäre dies ein Novum: Deutschland wäre damit das erste EU-Land, das Homöopathika nicht mehr als Arzneimittel einstuft.

Reaktionen der Homöopathie-Befürworter
Bereits Mitte Juni hatten Vertreter und Unterstützer der Homöopathie-Szene öffentlich auf die möglichen Folgen des Antrags aufmerksam gemacht. Über Plattformen wie den Homöopathie-Watchblog sowie Organisationen wie dem Fachverband Deutscher Heilpraktiker und der Gesundheitsinitiative „Weil’s hilft“ wurden kurzfristig Protestaktionen organisiert. Diese umfassten unter anderem Anschreiben an SPD-Landesverbände, eine eigene Aktionswebseite sowie koordinierte Briefkampagnen. Laut „Weil’s hilft“ beteiligten sich über 6.000 Personen an den Protesten.
Inhaltlich werfen Kritiker den SPD-Politikern mangelndes Fachwissen und eine ideologisch gefärbte Sichtweise auf die Homöopathie vor. Innerhalb der Partei selbst bleibt der Umgang mit dem Thema umstritten – laut Beobachtern überwiegen öffentlich derzeit die kritischen Stimmen, während Befürworter sich noch nicht in die Diskussion einbringen.

Momentaufnahme
Das Thema ist damit nicht vom Tisch, sondern in die parlamentarische Ebene verlagert worden. Für die Befürworter der Homöopathie bleibt es entscheidend, ihre Interessen weiterhin öffentlich und politisch zu vertreten – insbesondere mit Blick auf die nun federführende Bundestagsfraktion der SPD.
Als mögliche Maßnahme ist eine neue Petition geplant, wie sie bereits im vergangenen Jahr erfolgreich gegen eine geplante Streichung homöopathischer Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eingesetzt wurde.

Die IQHP steht in dieser Sache für ein gemeinsames Engagement aller Heilpraktiker-Berufsverbände, Fachgesellschaften und Initiativen.


Oktober 1, 2022
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IQHP: Zukunftsperspektiven und Lösungswege für Novellierung der Heilpraktikerberufsausbildung

IQHP-Vertreter mit Gesundheitsausschuss-Vorsitzenden des Deutschen Bundestages am 18. Juni 2020 im Paul-Löbe-Haus (v. re. n. li.):
Dr. med. Wolf-Dieter Hirsch (Kontrollrat Klinische Medizin, Komplementär-Medizin IQHP), Ulrich Erdmann (1. Vorsitzender BDN e. V., IQHP), Herbert Eger (1. Vorsitzender BDHN e. V., IQHP), Erwin Rüddel (Vorsitzender Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages) und Klaus-Rüdiger Goebel (Fachbeauftragter Akupunktur, TCM, IQHP).

Die IQHP ist eine Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf von den Berufsverbänden BDN e. V. und BDHN e. V. sowie weiteren Fachverbänden (z. B. VDH e. V.). Sie steht für die Gemeinsamkeit und den Dialog aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Berufsverbände, Fachgesellschaften, Initiativen und Aktionsbündnisse in Deutschland.

Die IQHP ist der Auffassung, dass der Berufsstand der Heilpraktiker in der Berufsausübung, Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierung die Anforderungen erfüllt, um als wertvoller Leistungsträger für die Patienten in der medizinischen Versorgung tätig sein zu können.
Vor einem Jahr übergaben beteiligte Heilpraktikerberufsverbände und Fachgesellschaften in Berlin an den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Positionspapier, welches durch die Vorleistung und Vermittlung der Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (kurz IQHP) entstanden ist.
Die Arbeitsgruppe „Positionspapier“, die durch Firmen und Partner unterstützt wurde (www.h1.de), stellt klar, dass Einigkeit darüber besteht, die Heilpraktikerberufsausbildung uneingeschränkt in privatrecht-licher Verantwortung zu belassen.
Die Qualitätssicherung mit ihren Evaluationsstandards sind fester Bestandteil in der Heilpraktikerberufs-ausbildung. Die IQHP hat für diesen Prozess in der Berufsausbildung ein Modell entwickelt, das der Politik in mehreren Sitzungen in Berlin vorgestellt und nahegelegt wurde (IQHP-Modell).

In einem Redebeitrag des Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss im Deutschen Bundestag wurde dieses Modell offiziell genannt und zitiert. Wichtige Eckpunkte und Vorschläge der IQHP zur Novellierung der Heilpraktikerberufsausbildung sind folgende:

Änderungen der Zugangsvoraussetzungen bei bestehender Konformität mit dem Heilpraktikergesetz/1. DVO
• Bestehende Gesundheitsfachberufe haben direkten Zugang zur Ausbildung
• Ausbildungsinteressenten, die nicht zu den Gesundheitsfachberufen gehören, unterliegen für die Ausbildungszulassung einer Vorprüfung durch eine zertifizierte Heilpraktikerfachschule
• Zur Überprüfungszulassung bei den zuständigen Gesundheitsämtern benötigen die Anwärter den dokumentierten Nachweis (Studienbuch) von min. 2000 Stunden Theorieunterricht und 1000 Stunden Praxisunterricht an einer zertifizierten Heilpraktikerfachschule
• Berufsanwärter sind verpflichtend Mitglied in einem für die Ausbildung zertifizierten Heilpraktiker-Berufsverband (Einbindung in IQHP-QM-Modell)
• Berufsanwärter verpflichten sich, ab dem ersten Ausbildungsjahr am QM-gestützten Fachfortbildungs-system des zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbandes teilzunehmen (Patientenschutz/-sicherheit)

IQHP-QM-Modell für den Heilpraktikerberuf
Zu den Komponenten des IQHP-Modells zählen:
• Zugangsberechtigte Berufsanwärter
• für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Heilpraktikerfachschulen
• für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Berufsverbände
• Fachkundige Stellen (DAkkS-zugelassen, DAkkS: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)

QM-System
Die IQHP steht für den Erhalt der Therapiefreiheit und Installierung eines QM-Systems für die Heilpraktikerausbildung, -fortbildung, -qualifizierung und -zertifizierung
• die IQHP vertritt die Ansicht, dass invasive Therapiemethoden erhalten bleiben sollen und einer Pflicht zur QM-Kontrolle unterliegen (Evaluation)
• Die zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbände sichern und überwachen zum Patientenschutz und zur
Patientensicherheit die Fortbildung, Qualifizierung und Zertifizierung der Heilpraktiker in Deutschland durch geeignete Kompetenz- und Ausbildungszentren mit QM-Managementsystem
• Die Kompetenz-/Ausbildungszentren gewährleisten im QM-System die Durchführung der Ausbildung der Invasivmethoden
• Überwacht und begleitet wird die Fachausbildung durch zertifizierte Berufsverbände und Fachverbände
• Die Fachprüfung für den Sachkundenachweis Invasivmethoden wird ärztlich begleitet und geprüft

IQHP befürwortet Pflichtmitgliedschaft in Berufsverbänden für alle Heilpraktiker-Berufsanwärterin
• Die IQHP befürwortet zur Gewährleistung des Patientenschutzes, der Patientenrechte und der Patientensicherheit eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Berufsverband für jeden Berufsanwärter in Deutschland, die an gelisteten, zertifizierten Heilpraktikerfachschule ihre Ausbildung durchlaufen

IQHP befürwortet Schiedsstellen/Beschwerdemanagement im Heilpraktikerberuf
Freiwilliges Organisationsmodell für Heilpraktikerberufsstand auf privatrechtlicher Basis
• Die IQHP sieht dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Heilpraktikerschaft, sich zu organisieren, damit gegenüber staatlichen Stellen eine einheitliche Interessenvertretung gesichert ist. Derzeit gibt es keine Organisation, die für sich den Anspruch erheben kann, die gesamte Heilpraktikerschaft bzw. einen überwiegenden Teil zu vertreten.

Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf IQHP
Die Vorsitzenden: Ulrich Erdmann, BDN e.V., Herbert Eger, BDHN e.V.

Juli 12, 2022
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IQHP berichtet: Aufbruchstimmung im Süden – erfolgreicher BDHN-Kongress setzt Zeichen

v. li. n. re.:
Michael Dligatch (Rechtsanwalt BDHN), Anneliese Altthaler (Beirat BDHN), Dr. med. Heinz-Jürgen Träger (Beirat BDHN), Anna Elisabeth Baumann (stellvertr. Vors. BDHN), Ulrich Erdmann (Vorsitzender BDN), Herbert Eger (Vorsitzender BDHN), Reinhold Schreiber (Kontrollrat BDHN), Werner Spateneder (Kontrollrat BDHN), Gernot Kolder (Bereichsleiter BDHN)

„Leistungsstark – traditionsbewusst – zukunftsweisend“
Erfolgreicher BDHN-Kongress am 09. Juli 2022 in München

Unter dem Motto „Leistungsstark – traditionsbewusst – zukunftsweisend“ fand am Samstag, 09. Juli zum 15. Mal der Kongress des Südens vom Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. in München statt.
Nach zwei Jahren pandemiebedingter „Zwangspause“ konnte sich die Kollegenschaft wieder persönlich austauschen, die fachkompetenten Vorträge zur Fortbildung nutzen und direkte Gespräche mit den Ausstellern führen.

Man konnte allseits die positive Stimmung wahrnehmen, wieder an einer Veranstaltung dieser Größenordnung teilnehmen zu können.
Die Fachbesucher und Aussteller äußerten sich voll des Lobes über die gesamte Organisationsleistung des BDHN e.V. mit einem reibungslosen Programmablauf über den gesamten Veranstaltungstag.

Ein Großteil der in Bayern ansässigen Kolleginnen und Kollegen fanden sich diesjährig zum Kongress des Südens ein und spürten den neuen Geist der Veranstaltung, der von Innovation für die Zukunft und von Traditionsbewusstsein für den Beruf Heilpraktiker*in und die Naturheilkunde in Deutschland geprägt war.

Besonders hervorzuheben ist die inspirierende Eröffnungsrede des 1. Vorsitzenden BDHN e.V. Herbert Eger, der ganz besonders die Vertreter*innen des Dachverbandes Deutscher Heilpraktiker-Verbände (DDH) als Gäste begrüßte:
Arne Krüger, 1. Vizepräsident FDH e.V. Bundesverband, Angelika Breuer, Vorsitzende Landesverband Bayern UDH e.V. und Monika Scheßl, Landesleitung Bayern FVDH e.V.

Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag Bernhard Seidenath/MdL ein positives Statement aus für die Tätigkeit der Heilpraktiker und den Heilpraktikerberuf  in der Gesundheitsversorgung, dessen Worte zu der guten und positiven Atmosphäre beitrugen.

Juni 18, 2022
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Beitragsreihe HiD über Heilpraktiker-Fachschulen im Berufsverband BDHN/BDN e.V.

IQHP berichtet über Beitragsreihe „Heilpraktiker-Fachschulen im Berufsverband“


Die Schulen im Berufsverband BDN/BDHN e.V. bilden praxisbezogen und effektiv für die Berufstätigkeit Heilpraktiker*in aus und leisten seit Jahrzehnten eine vorbildhafte medizinisch-fundierte Arbeit für eine qualitätsbezogene Heilpraktiker-Ausbildung.

An 10 Standorten in Deutschland bieten die zertifizierten Fachschulen mit ihren Lehrpraxen unter Leitung von praxiserfahrenen Kollegen das fachkundige Umfeld. Dabei wird besonderer Wert gelegt auf abrufbereites und sicheres Wissen der medizinischen Grundlagen und praktischen Fertigkeiten für die Patienten-Fallaufnahme in der Naturheilpraxis.

Als wesentlicher Bestandteil des Studiums steht bei der DAHP Akademie Naturheilkunde die Arbeit am Menschen im Vordergrund. In Praktika-Seminaren mit individuellen Trainings erlernen  die Anwärter*innen die klinische Befunderhebung, die Anamnese, die komplementär-medizinische Untersuchung und die Vorgehensweise eines Therapiekonzeptes.

Die Berufsanwärter*innen erfahren in ihrer Ausbildung authentische Praxisbezogenheit von Anfang an und das bis zum selbständigen Schritt in den Beruf nach erfolgreicher amtsärztlicher Überprüfung mit der Praxisgründung.
Durch die Kombination der Praxisausbildung mit der medizinisch-theoretischen Grundausbildung  wird den Studierenden mit dem Lehrsystem ein klarer Weg in die Berufsausübung geebnet.

Die Schulen der DAHP bilden ihre Berufsanwärter*innen nach den „Internen Leitlinien Heilpraktiker-Ausbildung“/IL4HP aus, deren Inhalte in der Ausbildungsordnung BDN/BDHN e.V. dokumentiert sind.

Die Möglichkeiten einer individuellen Fachausbildung in Diagnose- und Therapie-Verfahren der Naturheilkunde/Komplementär-Medizin mit dem Fortbildungsprogramm der Berufsverbände komplettieren die Ausbildung.

Ergänzend kann hier noch erwähnt werden, dass die Berufsverbände BDHN/BDN e.V. mit den hier genannten Heilpraktiker-Fachschulen im BMG-beauftragten Gutachten vom Mai 2021 als vorbildhaft genannt wurden.  

Juni 8, 2022
von admin
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IQHP Agenda – Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktiker-Beruf

IQHP-Lösungswege – Reform im Heilpraktikerberuf

Heilpraktiker-Ausbildung:
Änderungen der Zugangsvoraussetzungen bei bestehender Konformität mit dem Heilpraktiker-Gesetz/1. DVO

  • bestehende Gesundheitsfachberufe haben direkten Zugang zur Ausbildung
  • Ausbildungsinteressenten, die nicht zu den Gesundheitsfachberufen gehören, unterliegen für die Ausbildungszulassung einer Vorprüfung durch eine zertifizierte Heilpraktiker-Fachschule
  • zur Überprüfungszulassung bei den zuständigen Gesundheitsämtern benötigen die Anwärter*innen den dokumentierten Nachweis (Studienbuch) von min. 2.000 Stunden Theorie-Unterricht und 1.000 Stunden Praxis-Unterricht an einer zertifizierten Heilpraktiker-Fachschule
  • Berufsanwärter*innen sind verpflichtend Mitglied in einem für die Ausbildung zertifizierten Heilpraktiker-Berufsverband (Einbindung in IQHP-QM-Modell)
  • Berufsanwärter*innen verpflichten sich, ab dem 1. Ausbildungsjahr am QM-gestützten Fachfortbildungssystem des zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbandes teilzunehmen (Patientenschutz/-sicherheit)

IQHP-QM-Modell für den Heilpraktiker-Beruf – zu den Komponenten des IQHP-Modells zählen:

  • zugangsberechtigte Berufsanwärter*innen
  • für die Heilpraktiker-Ausbildung zertifizierte Heilpraktiker-Fachschulen
  • für die Heilpraktiker-Ausbildung zertifizierte Berufsverbände
  • Fachkundige Stellen (DAkkS-zugelassen, DAkkS: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)

QM-System
Die IQHP steht für den Erhalt der Therapiefreiheit und Installierung eines QM-Systems für die Heilpraktiker-Ausbildung, -Fortbildung, -Qualifizierung und -Zertifizierung

  • die IQHP vertritt die Ansicht, dass invasive Therapiemethoden erhalten bleiben sollen und einer Pflicht zur QM-Kontrolle unterliegen (Evaluation)
  • die zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbände sichern und überwachen zum Patientenschutz und zur Patientensicherheit die Fortbildung, Qualifizierung und Zertifizierung der Heilpraktiker*innen in Deutschland durch geeignete Kompetenz- und Ausbildungszentren mit QM-Management-System
  • die Kompetenz-/Ausbildungszentren gewährleisten im QM-System die Durchführung der Ausbildung der Invasiv-Methoden
  • überwacht und begleitet wird die Fachausbildung durch zertifizierte Berufsverbände und Fachverbände
  • die Fachprüfung für den Sachkunde-Nachweis Invasiv-Methoden wird ärztlich begleitet und geprüft

IQHP befürwortet Pflicht-Mitgliedschaft in Berufsverbänden für alle Heilpraktiker-BerufsanwärterInnen in Ausbildung

  • die IQHP befürwortet zur Gewährleistung des Patientenschutzes, der Patientenrechte und der Patientensicherheit eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Berufsverband für jeden Berufsanwärter/innen in Deutschland, die an gelisteten, zertifizierten Heilpraktiker-Fachschule ihre Ausbildung durchlaufen

IQHP befürwortet Schiedsstellen/Beschwerdemanagement im Heilpraktikerberuf 

Freiwilliges Organisationsmodell für Heilpraktiker-Berufsstand auf privatrechtlicher Basis
Die IQHP sieht dringenden Handlungsbedarf auf seiten der Heilpraktikerschaft, sich zu organisieren, damit gegenüber staatlichen Stellen eine einheitliche Interessenvertretung  gesichert ist. Derzeit gibt es keine Organisation, welche für sich den Anspruch erheben kann, die gesamte Heilpraktikerschaft bzw. einen überwiegenden Teil zu vertreten.

April 30, 2022
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Bericht BDN e.V. Übergabe Eckpunkte-Papier von Verbandsvertretern

Historischer Schritt – gemeinsames Papier

Auf Initiative des BDHN e.V. mit dem Vorsitzenden Herbert Eger und des BDN e.V. mit dem 1. Vorsitzenden Ulrich Erdmann wurde im Januar 2020 der Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß angeregt, auch alle anderen Heilpraktiker-Berufsverbände in den Dialog mit einzubeziehen.
Es folgten mehrere Einladungen von Herrn Krauß zu Videokonferenzen, an der alle wichtigen Heilpraktiker-Verbände teilnahmen. Daraus entwickelte sich aus einem Kreis der Gesprächsteilnehmer eine Arbeitsgemeinschaft von Heilpraktiker-Verbänden, welche freundlicher-weise von einer neutralen Plattform www.heilpraktiker1.de koordiniert wurde.
Diese Arbeitsgemeinschaft hat ein Eckpunkte-Papier zur Vorlage beim Bundesgesundheitsminister erarbeitet. Es beleuchtet wichtige Themen zum Heilpraktiker-Beruf und zur Heilpraktiker-Berufsausbildung.
Das Thesenpapier wurde am Juni 2021 in Berlin dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn persönlich übergeben (siehe Foto) und ist als im Heilpraktikerwesen historisch einmalige Gemeinschaftsleistung aller
wichtigen Heilpraktiker-Berufsverbände anzusehen.
Die Vorstände des BDN e.V. (Ulrich Erdmann) und des BDHN e.V. (Herbert Eger)/IQHP freuen sich, diesen Prozess in Gang gesetzt zu haben und werden sich weiterhin unermüdlich in Berlin für die Interessen des Berufsstandes engagieren.

Februar 10, 2021
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Wir berichten – IQHP-Erfolg in Berlin

Die berufspolitische Arbeit der IQHP in 2020 mit Vertretern des Bundestages, hier insbesondere mit
dem Abgeordneten MdB Alexander Krauss, hat einen entscheidenden Erfolg erwirkt gegen einen
weiteren Versuch, unsere beruflichen Kompetenzen einzuschränken.

Der Bundestag beschloss am 28. Januar 2021 das MTA-Reform-Gesetz.
Ursprünglich war im Gesetzesentwurf eine geplante Einschränkung für Heilpraktiker in Bezug auf Erbringung von Laborleistungen vorgesehen.

Durch das unermüdliche Engagement vom Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss und weiteren Mitgliedern des Gesundheitsausschusses wurde diese Änderung zum Wohle der Heilpraktiker wieder gekippt.

Rückblick:
Unmittelbar nach Bekanntwerden von Änderungen im MTA-Gesetzesentwurf Anfang Oktober 2020, die eine Streichung unseres Berufsstandes für die Leistungserbringung von Laborleistungen beinhalteten, führten die Vertreter der IQHP, Herr Eger BDHN e.V., Herr Erdmann BDN e.V., in Berlin persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses.

Durch die Gespräche mit der Politik wurde nochmals deutlich gemacht, wie wichtig die Möglichkeit der Auftragserteilung durch Heilpraktiker von Laborleistungen im Sinne des Patientenwohls ist.

Dies brachte die Presse-Sprecherin der IQHP Homeira Heidary bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag im Dezember klar zum Ausdruck – Labormedizin ist fester Bestandteil der beruflichen Heilpraktiker-Ausbildung und Fortbildung und wird selbstverständ-lich bei Bedarf für die fachkompetente Berufsausübung herangezogen.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass natürlich auch die Sprecherin des DDH (Fr. Hilpert-Mühlig, Vors. FDH e.V.) mit ihrer Teilnahme an der Anhörung s.o., die Gesamtkonferenz und betroffene Labore mit schriftlichen Stellungnahmen usw. das Vorgehen unterstützten.

Der in der Folge der Anhörung nunmehr wiederhergestellte ursprüngliche Passus im MTA-Gesetz ist das Ergebnis unermüdlicher Aufklärungsarbeit und Kommunikation. Das Engagement der IQHP und anderen Vertretern aus der Heilpraktikerschaft mit politischen Entscheidungsträgern zeigt, wie man gemeinsam konstruktive Schritte vollziehen kann, um für die Zukunft unseres Berufes zu wirken.

In der abschließenden Debatte zur Abstimmung des Gesetzes im Dt. Bundestag am 28. Januar betonte MdB Alexander Krauss noch einmal die Notwendigkeit einer zukünftigen Reform in der Heilpraktikerausbildung und im Heilpraktikerberuf.  Hierbei nannte er Eckpunkte der von der IQHP vertretenen Agenda für die Zukunftsgestaltung im Heilpraktikerwesen.
Er rief die Heilpraktikerverbände dazu auf, Vorschläge zur Reform einzubringen. Der Heilpraktiker müsse ein freier Heilberuf bleiben und die Therapiefreiheit müsse gewahrt bleiben.

Link Rede MdB Alexander Krauss
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499142#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxNDI=&mod=mediathek

Die berufspolitische Arbeit der IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf) hat hiermit einen ersten großen Erfolg erzielt und steht für die Gemeinsamkeit aller Heilpraktiker in Deutschland.

Verbände, Fachgesellschaften und Unterstützer der IQHP:

BDN e.V., BDHN e.V., VDH e.V.
Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde

Februar 9, 2021
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Gemeinsamer Erfolg für Heilpraktiker  –  IQHP Gesamtkonferenz DDH

Laborleistungen für Heilpraktiker bleiben erhalten –                                                Gemeinschaftsleistung brachte Erfolg                                                                        

Das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde berichtet:
Der Bundestag beschloss am 28. Januar 2021 das MTA-Reform-Gesetz.
Ursprünglich war im Gesetzesentwurf eine geplante Einschränkung für Heilpraktiker/innen in Bezug auf Erbringung von Laborleistungen vorgesehen.

Durch das unermüdliche Engagement vom Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss und weiteren Mitgliedern des Gesundheitsausschusses wurde diese Änderung zum Wohle der Heilpraktiker wieder gekippt.

Link Rede MdB Alexander Krauss
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499142#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxNDI=&mod=mediathek

Aufgrund der bestehenden Kontakte mit der im Redebeitrag des MdB Alexander Krauss genannten INITIATIVE für QUALITÄTSSICHERUNG im HEILPRAKTIKERBERUF (BDN e.V, BDHN e.V., VDH e.V., Netzwerk Heilpraktiker für ästhetische Medizin) betonte der Politiker noch einmal die Notwendigkeit einer zukünftigen Reform. Hierbei nannte er Eckpunkte der von der IQHP vertretenen Agenda für die Zukunftsgestaltung Heilpraktikerberuf.

Wie uns bekannt wurde, führte die IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf), vertreten durch Herbert Eger, BDHN e.V., Ulrich Erdmann BDN e.V., unmittelbar nach Bekanntwerden der beabsichtigten Änderungen im MTA-Gesetzesentwurf Anfang Oktober 2020 in Berlin persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag.

Bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag im Dezember 2020 zum MTA-Gesetz erläuterte die Presse-Sprecherin der IQHP Homeira Heidary den Abgeordneten die Bedeutung der Labormedizin in der Ausbildung und der Heilpraktiker-Berufsausübung.
Darüber hinaus konnte bei der Anhörung auch die Vorsitzende des FDH e.V./DDH Ursula Hilpert-Mühlig eine Darstellung des Heilpraktiker-Berufsstandes vortragen.
Im Vorfeld hatten sich natürlich auch die teilnehmenden Heilpraktiker-Berufsverbände und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz und betroffene Laboratorien mit schriftlichen Stellungnahmen und Gesprächen mit ihren politischen Kontakten engagiert, um der Gesetzes-änderung entgegenzuwirken.

Somit konnte gemeinsam mit allen Kräften des Heilpraktiker-Berufsstandes eine weitere Einschränkung der Berufstätigkeit erfolgreich verhindert werden.

FAZIT: Laborleistungen bleiben Heilpraktikern erhalten

Das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde bedankt sich für die äußerst konstruktive Zusammenarbeit der Heilpraktiker-Berufsvertreter mit der Politik und wünscht ein weiterhin erfolgreiches vernetztes Arbeiten für eine zukunftsorientierte Gestaltung im Sinne aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland.

Robert Zellerer
www.continentale.info
www.wirtschaftsbuendnis-naturheilkunde.de

Dezember 23, 2020
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IQHP-Teilnahme zur Anhörung Reform MTA-Gesetz

Teilnahme an der Anhörung zur Reform MTA-Gesetz am 16. Dezember

Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) hat an der Anhörung zur Reform MTA-Gesetz am 16.12.2020 teilgenommen.
Die Medienbeauftragte Frau Homeira Heidary (Heilpraktikerin) vertrat die IQHP als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Gesundheits-
ausschusses Dt. Bundestag.
https://www.bundestag.de/resource/blob/814272/f9aeb3a628c6d4fc54fdee18e909dc6d/124_16-12-2020_MTA-Reform-Gesetz_nicht-lektoriert-data.pdf

Folgende Heilpraktiker-Berufsverbände, Fachgesellschaften und Organisationen gehören der IQHP an:
Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V., Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V., Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., Aktionsbündnis Moderne Heilberufe und das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde.

Im Zuge der Änderung des MTA-Gesetzes sollte den Heilpraktikern die Möglichkeit genommen werden, Labordiagnostik in Auftrag zu geben. Dem haben wir vehement widersprochen.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Änderung im Gesetzesentwurf nicht vollzogen  werden soll, da dies für viele Praxen eine Existenzbedrohung darstellen würde.
Viele Praxen verifizieren mittels der Labordiagnostik ihre zuvor geleistete schulmedizinische Anamnese. Wenn dieses Instrument der Diagnostik wegfallen würde, würde das die Patientensicherheit gefährden.
Das Argument, dass die Heilpraktiker nicht ausreichend ausgebildet seien, um Laborergebnisse zu beurteilen, wurde von unserer Seite auch widerlegt. Die Labordiagnostik wird bereits sehr intensiv in der Ausbildung behandelt und sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung abgefragt.

Weiterhin besteht eine Fort- und Weiterbildungspflicht für Heilpraktiker – auch für die Labordiagnostik. Oft werden diese von Ärzten geleitet.
Das spricht für eine ausreichende Qualifikation.

Die Gefährdung der Patienten, wie oft behauptet wird, ist auch nicht gegeben, wie die Berufshaftpflichtversicherer der Heilpraktiker eindrücklich an der Statistik zeigen: Heilpraktiker verursachen im Gegensatz zu Ärzten kaum Schadensfälle.

Wir haben uns gut positioniert und erwarten eine Entscheidung zu unseren Gunsten, d.h. das alles beibehalten wird und Heilpraktiker weiterhin Labordiagnostik in Auftrag geben dürfen.
Der Heilpraktikerberuf wurde bei dieser Anhörung durch den DDH und die IQHP gut vertreten und die berufliche Position der Heilpraktikerschaft im deutschen Gesundheitswesen entsprechend dargelegt.

Dezember 22, 2020
von admin
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IQHP zur Reform MTA-Gesetz

Betrifft die Reform des MTA-Gesetzes auch Heilpraktiker?

Das MTA-Gesetz regelt Ausbildungsinhalte und Zuständigkeiten der Tätigkeitsfelder der medizinisch-technischen Berufe:
im bestehenden MTA-Gesetz ist die Berufsgruppe Heilpraktiker berücksichtigt -Heilpraktiker dürfen Laboranalysen erstellen (z.B. von Körperflüssigkeiten, Blut) und, dies ist mehrheitlich der Fall, Laboranalysen für Patienten in Auftrag geben.

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet seit einiger Zeit an etlichen Gesetzen zur Reform für staatlich geregelte Gesundheitsberufe. Der aktuelle Referenten-Entwurf zur Änderung des Gesetzes für den MTA-Beruf sorgt für Diskussionen. Nun ist im besagten Entwurf Reform MTA-Gesetz der Heilpraktiker als weisungsbefugte Berufsgruppe gestrichen worden.

HeilpraktikerInnen üben die Heilkunde gemäß §1 HeilprG selbst aus und dürfen umfassend diagnos-tisch und weitgehend uneingeschränkt tätig sein.
Welche Auswirkungen durch die Reform MTA-Gesetz für Heilpraktiker entstehen, ist unklar, weil, bewusst oder unbewusst, die rechtlichen Änderungen in dem Entwurf so formuliert sind, dass sie unterschiedliche Auslegungen zulassen.

Welche Konsequenzen hätte das Gesetz in jedem Fall?

MTA`s dürften zukünftig keine Weisung mehr von Heilpraktikern/innen entgegennehmen und könnten durch diese nicht mehr überwacht werden, sofern diese laborbetreibende Heilpraktiker wären.
Jedoch stände die Labordiagnostik für Heilpraktiker/innen nicht vor dem Aus, da weiterhin labordiagnostische Untersuchungsaufträge  von den praktizierenden HPs in Auftrag gegeben werden könnten.

Die geplante Änderung des MTA-Gesetzes darf jedoch keinesfalls dazu führen, dass die Präanalytik und die Laboruntersuchungen im Auftrag von Heilpraktikern/innen nicht mehr möglich wären, weil dadurch ein wesentlicher Teil der soliden Diagnostik entfallen würde.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts hat sich die IQHP Anfang Oktober bei der Politik eingesetzt und sich dafür engagiert, dass die Weisungsbefugnis von Heilpraktikern für Laborleistungen erhalten bleibt.

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