IQHP berichtet aktuell über Information von Homöopathiewatchblog.de Die Entscheidung über die zukünftige Rolle der Homöopathie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird aktuell vorbereitet. Der Gesetzentwurf entsteht derzeit im Bundesgesundheitsministerium und wird innerhalb weniger Tage abgestimmt. Das Zeitfenster für eine Einflussnahme durch Verbände ist daher sehr begrenzt.
Ein vom Homoeopathiewatchblog bereitgestellter Protestbrief ermöglicht es Betroffenen, kurzfristig politische Entscheidungsträger zu kontaktieren. Hintergrund ist die Annahme, dass ausbleibende Rückmeldungen als fehlender Widerstand gewertet werden könnten.
Der politische Zeitplan ist eng gefasst: Nach der Grundsatzentscheidung des Koalitionsausschusses am 12. April 2026 folgen interne Abstimmungen in den zuständigen Gremien. Der Referentenentwurf wird derzeit erarbeitet und soll zeitnah vorliegen. Der Kabinettsbeschluss ist für den 29. April 2026 geplant, das parlamentarische Verfahren soll bis Juli abgeschlossen werden.
Inhaltliche Festlegungen erfolgen bereits jetzt innerhalb der Ministerien, Arbeitsgruppen und Ausschüsse. Mit dem Kabinettsbeschluss gilt die politische Linie als weitgehend festgelegt, grundlegende Änderungen sind danach unwahrscheinlich.
Für Verbände ergibt sich daraus, dass eine wirksame Einflussnahme nur noch kurzfristig möglich ist. Spätere Initiativen oder Treffen – etwa Ende April oder im Mai – dürften keinen nennenswerten Einfluss mehr auf den Gesetzentwurf haben.
Eine Verbändeanhörung ist vorgesehen, jedoch ist unklar, welche Organisationen beteiligt werden und in welchem Umfang dies geschieht. Die maßgeblichen Entscheidungen fallen in der aktuellen Phase. Das verbleibende Zeitfenster für Einflussnahme ist auf wenige Tage begrenzt.
IQHP befürwortet Pflicht-Mitgliedschaft in Berufsverbänden für alle Heilpraktiker-BerufsanwärterInnen in Ausbildung
die IQHP befürwortet zur Gewährleistung des Patientenschutzes, der Patientenrechte und der Patientensicherheit eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Berufsverbandfür jeden Berufsanwärter/innen in Deutschland, die an gelisteten, zertifizierten Heilpraktiker-Fachschule ihre Ausbildung durchlaufen
IQHP befürwortet Schiedsstellen/Beschwerdemanagement im Heilpraktikerberuf
Freiwilliges Organisationsmodell für Heilpraktiker-Berufsstand auf privatrechtlicher Basis Die IQHP sieht dringenden Handlungsbedarf auf seiten der Heilpraktikerschaft, sich zu organisieren, damit gegenüber staatlichen Stellen eine einheitliche Interessenvertretung gesichert ist. Derzeit gibt es keine Organisation, welche für sich den Anspruch erheben kann, die gesamte Heilpraktikerschaft bzw. einen überwiegenden Teil zu vertreten.
Heilpraktiker-Ausbildung: Änderungen der Zugangsvoraussetzungen bei bestehender Konformität mit dem Heilpraktiker-Gesetz/1. DVO
bestehende Gesundheitsfachberufe haben direkten Zugang zur Ausbildung
Ausbildungsinteressenten, die nicht zu den Gesundheitsfachberufen gehören, unterliegen für die Ausbildungszulassung einer Vorprüfung durch eine zertifizierte Heilpraktiker-Fachschule
zur Überprüfungszulassung bei den zuständigen Gesundheitsämtern benötigen die Anwärter*innen den dokumentierten Nachweis (Studienbuch) von min. 2.000 Stunden Theorie-Unterricht und 1.000 Stunden Praxis-Unterricht an einer zertifizierten Heilpraktiker-Fachschule
Berufsanwärter*innen sind verpflichtend Mitglied in einem für die Ausbildung zertifizierten Heilpraktiker-Berufsverband (Einbindung in IQHP-QM-Modell)
Berufsanwärter*innen verpflichten sich, ab dem 1. Ausbildungsjahr am QM-gestützten Fachfortbildungssystem des zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbandes teilzunehmen (Patientenschutz/-sicherheit)
IQHP-QM-Modell für den Heilpraktiker-Beruf – zu den Komponenten des IQHP-Modells zählen:
zugangsberechtigte Berufsanwärter*innen
für die Heilpraktiker-Ausbildung zertifizierte Heilpraktiker-Fachschulen
für die Heilpraktiker-Ausbildung zertifizierte Berufsverbände
Fachkundige Stellen (DAkkS-zugelassen, DAkkS: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)
QM-System Die IQHP steht für den Erhalt der Therapiefreiheit und Installierung eines QM-Systems für die Heilpraktiker-Ausbildung, -Fortbildung, -Qualifizierung und -Zertifizierung
die IQHP vertritt die Ansicht, dass invasive Therapiemethoden erhalten bleiben sollen und einer Pflicht zur QM-Kontrolle unterliegen (Evaluation)
die zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbände sichern und überwachen zum Patientenschutz und zur Patientensicherheit die Fortbildung, Qualifizierung und Zertifizierung der Heilpraktiker*innen in Deutschland durch geeignete Kompetenz- und Ausbildungszentren mit QM-Management-System
die Kompetenz-/Ausbildungszentren gewährleisten im QM-System die Durchführung der Ausbildung der Invasiv-Methoden
überwacht und begleitet wird die Fachausbildung durch zertifizierte Berufsverbände und Fachverbände
die Fachprüfung für den Sachkunde-Nachweis Invasiv-Methoden wird ärztlich begleitet und geprüft
Unter dem Leitthema ganzheitlicher Gesundheitsansätze fand am 7. Februar 2026 in Chemnitz die Therapos 18. Sächsische Heilpraktikertag statt.
IQHP-integriertes Fachforum auf der Therapos
Das integrierte Fachforum der Therapos Veranstaltung widmete sich der Information über aktuelle berufspolitische Entwicklungen. Es wurde unter anderem über die Ergebnisse eines Empirischen Gutachtens des Bundesminis-teriums für Gesundheit zur Stellung des Heilpraktikerberufs, laufende Initiativen der Berufsverbände sowie konkrete Strategien zur Stärkung der Praxistätigkeit referiert. Dabei wurde die Bedeutung einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit und der politischen Kommunikation mit Patientinnen und Patienten als wichtige Verbündete hervorgehoben. Berichtet wurde zudem über gemeinsame Aktionen der Heilpraktikerschaft zur Therapiefreiheit und zur öffentlichen Wahrnehmung des Berufsstandes.
Die Fachveranstaltung bot für den Fachkreis Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern ein breit gefächertes Vortragsprogramm, das aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse mit praxisnahen therapeutischen Anwendungen verband.
Ein zentraler Schwerpunkt lag auf der Bedeutung des Mikrobioms für Gesundheit und Erkrankung. Beiträge zur Darm-Hirn-Achse verdeutlichten, wie eng Darmfunktion, Stimmungslage und Energiehaushalt miteinander verknüpft sind und welche Relevanz aktuelle Mikrobiom-Forschung für den therapeutischen Alltag besitzt. Ergänzend wurden Zusammenhänge zwischen Energiegewinnung, Stressregulation, Mitochondrienfunktion, Schilddrüsenaktivität und hormonellen Steuerungs-mechanismen beleuchtet.
Weitere Vorträge widmeten sich bewährten und zugleich differenzierten Methoden der naturheilkundlichen Praxis. Die Ohrakupunktur wurde als gezielter Regulationsansatz vorgestellt, während Beiträge zu Mikronährstoffen, Aminosäuren und ätherischen Ölen deren Einfluss auf mentale und körperliche Leistungsfähigkeit thematisierten. Auch diagnostische Verfahren standen im Fokus: Trockenblut-Tests wurden als kosteneffiziente Möglichkeit zur Erweiterung der Labordiagnostik präsentiert, ergänzt durch Einblicke in irisdiagnostische und neurophysiologische Testverfahren bei chronischen Schmerzsyndromen.
Abgerundet wurde das Programm durch einen praxisorientierten Erste-Hilfe-Workshop mit Schwerpunkt Reanimation, der den fachlichen Austausch um sicherheitsrelevante Handlungs-kompetenzen ergänzte.
Der 18. Sächsische Heilpraktikertag zeigte damit eindrucksvoll die Bandbreite moderner Heilpraktikerarbeit – von evidenzorientierter Diagnostik über ganzheitliche Therapieansätze bis hin zu berufspolitischer Verantwortung – und bot den Teilnehmenden wertvolle Impulse für ihre tägliche Praxis.
Herr Reinhard Clemens, Landesleitung Berlin/Brandenburg BDN e.V. nimmt stellvertretend für den BDN e.V., BDHN e.V. den Preis entgegen
DAHP im BDN e.V., BDHN e.V. erhält Auszeichnung beim Deutschen Bildungs-Award 2025/2026: Platz 1 für Kundenservice, Platz 2 in der Gesamtbewertung
Die DAHP Deutsche Akademie für Heilpraktikerausbildung ist das erste Bildungsinstitut, das nach den internen Leitlinien der IQHP seit 1998 Heilpraktiker/innen ausbildet und am 18. November 2025 die o.g. Plazierung in den Kategorien Kundenservice und Gesamtbewertung erhielt. Prämiert wurden die beliebtesten Bildungsanbieter in 47 Kategorien. Grundlage ist eine große Verbraucherbefragung mit rund 30.000 Stimmen. Die feierliche Preisverleihung fand am Abend in der Bertelsmann-Repräsentanz in Berlin statt. Bildung ist ein zentraler Pfeiler unserer Gesellschaft – sie fördert persönliche Entfaltung ebenso wie wirtschaftlichen Fortschritt und demokratisches Bewusstsein. Der Award zeichnet jene Bildungs-einrichtungen aus, die aus Sicht der Studierenden besonders überzeugen. Die Fachschulen DAHP existieren seit 37 Jahren, sind zweifach zertifiziert und bilden als einzige Schulen in Deutschland nach den Anforderungen der IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf) entsprechend deren internen Leitlinien für den Heilpraktiker-Beruf (IL4HP) zukünftige Kolleginnen und Kollegen aus. Wesentliche Merkmale der Ausbildung sind die Vermittlung von medizinischem Fachwissen mit fundierter Basis-Ausbildung klinische Medizin und Fachausbildung Naturheilkunde mit prägnanter Praxisbezogenheit. Der Maßstab für die Berufsausbildung DAHP ist die anspruchsvolle Überprüfung der Anwärter/innen vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei den zuständigen Gesundheitsämtern. Catja Stammen, Redaktionsleiterin ntv-Wirtschaftsmagazine: „Der Deutsche Bildungs-Award macht sichtbar, welche Anbieter auf diesem Sektor Maßstäbe setzen und unterstreicht zugleich die enge Verbindung zwischen Information und Bildung.“ Bianca Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Service-Qualität, ergänzt: „Der Aspekt Angebot überzeugt besonders. Rund 81 Prozent der Befragten zeigen sich mit dessen Qualität und Nutzen zufrieden. Auch die Bereitschaft zur Weiterempfehlung ist bemerkenswert hoch.“ In der bevölkerungsrepräsentativ angelegten Befragung über ein Online-Panel wurde die Kundenzufriedenheit mit nicht-staatlichen Bildungsanbietern in den Bereichen Service-/Beratungs-Kompetenz und Preis-Leistungs-Verhältnis, Angebot und Kundenservice untersucht. Berücksichtigt wurden zahlreiche Einzelaspekte, etwa Kosten, Leistungen, Qualität und Nutzen der Dienstleistungen, Angebotsumfang und -spektrum, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit, Kontaktmöglichkeiten sowie Reaktionen auf Kundenanfragen hinsichtlich Beratungskompetenz und Freundlichkeit. In das Gesamtergebnis floss zudem die Weiterempfehlungsbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Die Befragten konnten je Kategorie nur ein Unternehmen bewerten, zu dem sie in den letzten zwölf Monaten Kontakt bzw. dessen Dienstleistung oder Produkte sie genutzt hatten. Es gingen 29.753 Stimmen ein. Bewertungen erhielten 386 Anbieter. In die Auswertung gelangten 369 Unternehmen und Einrichtungen mit einer ausreichend hohen Zahl an Kundenmeinungen. Die Auszeichnung wurde dieses Jahr vom Berufsverbands-Vertreter Reinhard Clemens Berlin/Brandenburg BDN e.V., entgegengenommen.
Heilpraktiker in Deutschland wehren sich mit konzertierter Protestaktion gegen Anträge Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen wird auf ihrem anstehenden Parteitag vom 28. bis 30. November in Hannover über einen Antrag entscheiden, der viele Patienten und Heilberufler als Verordner von Homöopathika betrifft.
Es liegen Anträge vom Bundesvorstand und einem Landesverband dieser Partei vor, die für eine Streichung der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen für homöopathische Medikamente plädiert, da die Wirkung dieser Präparate wissenschaftliche nicht belegt wäre. Weiterführend geht aus dem Antrag hervor, dass dies auch auf antroposophische Medikamente anzuwenden wäre, da für diese ebenfalls keine evidenzbasierten Wirksamkeitsnachweise vorläge. Darüber hinaus sollen Homöopathika und Anthroposophika aus Apotheken verbannt und deren Arzneimittelstatus aufgehoben werden, so der Plan der Grünen, indem sie den sogenannten Binnenkonsens abschaffen. Für Praxen von Heilpraktikern würde das bedeuten, dass Einzelarzneimittel verschwinden und nur noch wenige Komplexmittel erhältlich wären – nicht mehr in der Apotheke, sondern in Drogerien und beim Discounter. Dies würde viele Praxen und Patienten direkt betreffen.
Akute Gefahr für naturheilkundliche Medikamente mit Auswirkungen für Patienten, Behandler, Apotheken und Hersteller
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sollen ihren Status als Arzneimittel verlieren. In dem Antrag geht es in bezug auf Medikamente um den „Binnenkonsens“ – dieser Begriff steht im deutschen Arzneimittelrecht für das Zulassungsverfahren für Medikamente aus besonderen Therapierichtungen, zu denen Homöopathie, Anthroposophie sowie auch Phytotherapie zählen. Diese Therapierichtungen genießen einen speziellen Zulassungsschutz. Bei ihrer Zulassung als Arzneimittel werden statt wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweise die medizinische Erfahrung sowie die Einschätzung einer Expertengruppe (Kommission) zu den Besonderheiten dieser Therapieformen (Historie, Monographien, Anwendungsplausibilität etc.) herangezogen. Wird der Binnenkonsens aufgehoben, können diese Heilmittel nicht mehr länger als Arzneimittel zugelassen werden, da dann ein wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit zwingend erforderlich ist. Dadurch ist keine Verordnung mehr durchführbar, die Freiheit in der Therapie wird eingeschränkt, Patienten verlieren ihre Möglichkeit zur Wahl der Behandlung und Apotheken verlieren ihre Beratungsfunktion bei gleichzeitigem Rückgang der Nachfrage bei den Arzneimittelherstellern dies führt wiederum zum Verlust von traditionsreichen Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wenden sich bitte an die jeweiligen Vorstände ihres Berufsverbandes für mehr Informationen.
SPD verweist Antrag zur Homöopathie an Bundestagsfraktion – Entscheidung vertagt, Weiterleitung an SPD-Bundestagsfraktion erteilt
Beim SPD-Parteitag Ende Juni stand ein kontroverser Antrag zur Homöopathie auf der Tagesordnung. Der Antrag G28, eingebracht von der Hamburger SPD, forderte unter anderem die Aberkennung des arzneimittelrechtlichen Status von Homöopathika. Eine direkte Abstimmung darüber fand jedoch nicht statt – stattdessen wurde der Antrag an die SPD-Bundestagsfraktion weitergeleitet. Die entsprechende Beschlussfassung wurde nun offiziell im Beschlussbuch der Partei veröffentlicht.
Inhalt und Ziele des Beschlusses
Laut dem veröffentlichten Parteitagsbeschluss (einsehbar über das offizielle Beschlussbuch der SPD) wurde dem Antrag G28 nicht zugestimmt, aber auch keine Ablehnung ausgesprochen. Auf Empfehlung der Antragskommission wurde der Antrag an die Bundestagsfraktion überwiesen. Diese soll sich künftig mit folgenden Zielen befassen:
Abschaffung des Arzneimittelstatus für Homöopathie
Einführung von Warnhinweisen auf homöopathischen Mitteln
Regulierungen zur Werbung für Homöopathie
Bedeutung der Weiterleitung an die SPD-Fraktion Obwohl der Antrag auf dem Parteitag nicht direkt angenommen wurde, trägt die Entscheidung politische Konsequenzen. Die Weitergabe an die Bundestagsfraktion kann als Auftrag verstanden werden, eine entsprechende gesetzgeberische Initiative vorzubereiten. Ein formeller Parteitagsbeschluss gegen Homöopathie liegt damit zwar nicht vor – jedoch ist eine Richtung klar erkennbar. Sollte die Bundestagsfraktion dem Anliegen folgen, könnte die Anerkennung von Homöopathie als Arzneimittel bundesrechtlich beendet werden. Das hätte weitreichende Folgen für die Anwendung, Verordnung und den Vertrieb homöopathischer Mittel. Auch im europäischen Kontext wäre dies ein Novum: Deutschland wäre damit das erste EU-Land, das Homöopathika nicht mehr als Arzneimittel einstuft.
Reaktionen der Homöopathie-Befürworter Bereits Mitte Juni hatten Vertreter und Unterstützer der Homöopathie-Szene öffentlich auf die möglichen Folgen des Antrags aufmerksam gemacht. Über Plattformen wie den Homöopathie-Watchblog sowie Organisationen wie dem Fachverband Deutscher Heilpraktiker und der Gesundheitsinitiative „Weil’s hilft“ wurden kurzfristig Protestaktionen organisiert. Diese umfassten unter anderem Anschreiben an SPD-Landesverbände, eine eigene Aktionswebseite sowie koordinierte Briefkampagnen. Laut „Weil’s hilft“ beteiligten sich über 6.000 Personen an den Protesten. Inhaltlich werfen Kritiker den SPD-Politikern mangelndes Fachwissen und eine ideologisch gefärbte Sichtweise auf die Homöopathie vor. Innerhalb der Partei selbst bleibt der Umgang mit dem Thema umstritten – laut Beobachtern überwiegen öffentlich derzeit die kritischen Stimmen, während Befürworter sich noch nicht in die Diskussion einbringen.
Momentaufnahme Das Thema ist damit nicht vom Tisch, sondern in die parlamentarische Ebene verlagert worden. Für die Befürworter der Homöopathie bleibt es entscheidend, ihre Interessen weiterhin öffentlich und politisch zu vertreten – insbesondere mit Blick auf die nun federführende Bundestagsfraktion der SPD. Als mögliche Maßnahme ist eine neue Petition geplant, wie sie bereits im vergangenen Jahr erfolgreich gegen eine geplante Streichung homöopathischer Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eingesetzt wurde.
Die IQHP steht in dieser Sache für ein gemeinsames Engagement aller Heilpraktiker-Berufsverbände, Fachgesellschaften und Initiativen.
IQHP-Vertreter mit Gesundheitsausschuss-Vorsitzenden des Deutschen Bundestages am 18. Juni 2020 im Paul-Löbe-Haus (v. re. n. li.): Dr. med. Wolf-Dieter Hirsch (Kontrollrat Klinische Medizin, Komplementär-Medizin IQHP), Ulrich Erdmann (1. Vorsitzender BDN e. V., IQHP), Herbert Eger (1. Vorsitzender BDHN e. V., IQHP), Erwin Rüddel (Vorsitzender Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages) und Klaus-Rüdiger Goebel (Fachbeauftragter Akupunktur, TCM, IQHP).
Die IQHP ist eine Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf von den Berufsverbänden BDN e. V. und BDHN e. V. sowie weiteren Fachverbänden (z. B. VDH e. V.). Sie steht für die Gemeinsamkeit und den Dialog aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Berufsverbände, Fachgesellschaften, Initiativen und Aktionsbündnisse in Deutschland.
Die IQHP ist der Auffassung, dass der Berufsstand der Heilpraktiker in der Berufsausübung, Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierung die Anforderungen erfüllt, um als wertvoller Leistungsträger für die Patienten in der medizinischen Versorgung tätig sein zu können. Vor einem Jahr übergaben beteiligte Heilpraktikerberufsverbände und Fachgesellschaften in Berlin an den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Positionspapier, welches durch die Vorleistung und Vermittlung der Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (kurz IQHP) entstanden ist. Die Arbeitsgruppe „Positionspapier“, die durch Firmen und Partner unterstützt wurde (www.h1.de), stellt klar, dass Einigkeit darüber besteht, die Heilpraktikerberufsausbildung uneingeschränkt in privatrecht-licher Verantwortung zu belassen. Die Qualitätssicherung mit ihren Evaluationsstandards sind fester Bestandteil in der Heilpraktikerberufs-ausbildung. Die IQHP hat für diesen Prozess in der Berufsausbildung ein Modell entwickelt, das der Politik in mehreren Sitzungen in Berlin vorgestellt und nahegelegt wurde (IQHP-Modell).
In einem Redebeitrag des Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss im Deutschen Bundestag wurde dieses Modell offiziell genannt und zitiert. Wichtige Eckpunkte und Vorschläge der IQHP zur Novellierung der Heilpraktikerberufsausbildung sind folgende:
Änderungen der Zugangsvoraussetzungen bei bestehender Konformität mit dem Heilpraktikergesetz/1. DVO • Bestehende Gesundheitsfachberufe haben direkten Zugang zur Ausbildung • Ausbildungsinteressenten, die nicht zu den Gesundheitsfachberufen gehören, unterliegen für die Ausbildungszulassung einer Vorprüfung durch eine zertifizierte Heilpraktikerfachschule • Zur Überprüfungszulassung bei den zuständigen Gesundheitsämtern benötigen die Anwärter den dokumentierten Nachweis (Studienbuch) von min. 2000 Stunden Theorieunterricht und 1000 Stunden Praxisunterricht an einer zertifizierten Heilpraktikerfachschule • Berufsanwärter sind verpflichtend Mitglied in einem für die Ausbildung zertifizierten Heilpraktiker-Berufsverband (Einbindung in IQHP-QM-Modell) • Berufsanwärter verpflichten sich, ab dem ersten Ausbildungsjahr am QM-gestützten Fachfortbildungs-system des zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbandes teilzunehmen (Patientenschutz/-sicherheit)
IQHP-QM-Modell für den Heilpraktikerberuf Zu den Komponenten des IQHP-Modells zählen: • Zugangsberechtigte Berufsanwärter • für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Heilpraktikerfachschulen • für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Berufsverbände • Fachkundige Stellen (DAkkS-zugelassen, DAkkS: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)
QM-System Die IQHP steht für den Erhalt der Therapiefreiheit und Installierung eines QM-Systems für die Heilpraktikerausbildung, -fortbildung, -qualifizierung und -zertifizierung • die IQHP vertritt die Ansicht, dass invasive Therapiemethoden erhalten bleiben sollen und einer Pflicht zur QM-Kontrolle unterliegen (Evaluation) • Die zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbände sichern und überwachen zum Patientenschutz und zur Patientensicherheit die Fortbildung, Qualifizierung und Zertifizierung der Heilpraktiker in Deutschland durch geeignete Kompetenz- und Ausbildungszentren mit QM-Managementsystem • Die Kompetenz-/Ausbildungszentren gewährleisten im QM-System die Durchführung der Ausbildung der Invasivmethoden • Überwacht und begleitet wird die Fachausbildung durch zertifizierte Berufsverbände und Fachverbände • Die Fachprüfung für den Sachkundenachweis Invasivmethoden wird ärztlich begleitet und geprüft
IQHP befürwortet Pflichtmitgliedschaft in Berufsverbänden für alle Heilpraktiker-Berufsanwärterin • Die IQHP befürwortet zur Gewährleistung des Patientenschutzes, der Patientenrechte und der Patientensicherheit eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Berufsverband für jeden Berufsanwärter in Deutschland, die an gelisteten, zertifizierten Heilpraktikerfachschule ihre Ausbildung durchlaufen
IQHP befürwortet Schiedsstellen/Beschwerdemanagement im Heilpraktikerberuf Freiwilliges Organisationsmodell für Heilpraktikerberufsstand auf privatrechtlicher Basis • Die IQHP sieht dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Heilpraktikerschaft, sich zu organisieren, damit gegenüber staatlichen Stellen eine einheitliche Interessenvertretung gesichert ist. Derzeit gibt es keine Organisation, die für sich den Anspruch erheben kann, die gesamte Heilpraktikerschaft bzw. einen überwiegenden Teil zu vertreten.
Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf IQHP Die Vorsitzenden: Ulrich Erdmann, BDN e.V., Herbert Eger, BDHN e.V.
v. li. n. re.: Michael Dligatch (Rechtsanwalt BDHN), Anneliese Altthaler (Beirat BDHN), Dr. med. Heinz-Jürgen Träger (Beirat BDHN), Anna Elisabeth Baumann (stellvertr. Vors. BDHN), Ulrich Erdmann (Vorsitzender BDN), Herbert Eger (Vorsitzender BDHN), Reinhold Schreiber (Kontrollrat BDHN), Werner Spateneder (Kontrollrat BDHN), Gernot Kolder (Bereichsleiter BDHN)
„Leistungsstark – traditionsbewusst – zukunftsweisend“ Erfolgreicher BDHN-Kongress am 09. Juli 2022 in München
Unter dem Motto „Leistungsstark – traditionsbewusst – zukunftsweisend“ fand am Samstag, 09. Juli zum 15. Mal der Kongress des Südens vom Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. in München statt. Nach zwei Jahren pandemiebedingter „Zwangspause“ konnte sich die Kollegenschaft wieder persönlich austauschen, die fachkompetenten Vorträge zur Fortbildung nutzen und direkte Gespräche mit den Ausstellern führen.
Man konnte allseits die positive Stimmung wahrnehmen, wieder an einer Veranstaltung dieser Größenordnung teilnehmen zu können. Die Fachbesucher und Aussteller äußerten sich voll des Lobes über die gesamte Organisationsleistung des BDHN e.V. mit einem reibungslosen Programmablauf über den gesamten Veranstaltungstag.
Ein Großteil der in Bayern ansässigen Kolleginnen und Kollegen fanden sich diesjährig zum Kongress des Südens ein und spürten den neuen Geist der Veranstaltung, der von Innovation für die Zukunft und von Traditionsbewusstsein für den Beruf Heilpraktiker*in und die Naturheilkunde in Deutschland geprägt war.
Besonders hervorzuheben ist die inspirierende Eröffnungsrede des 1. Vorsitzenden BDHN e.V. Herbert Eger, der ganz besonders die Vertreter*innen des Dachverbandes Deutscher Heilpraktiker-Verbände (DDH) als Gäste begrüßte: Arne Krüger, 1. Vizepräsident FDH e.V. Bundesverband, Angelika Breuer, Vorsitzende Landesverband Bayern UDH e.V. und Monika Scheßl, Landesleitung Bayern FVDH e.V.
Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag Bernhard Seidenath/MdL ein positives Statement aus für die Tätigkeit der Heilpraktiker und den Heilpraktikerberuf in der Gesundheitsversorgung, dessen Worte zu der guten und positiven Atmosphäre beitrugen.
IQHP berichtet über Beitragsreihe „Heilpraktiker-Fachschulen im Berufsverband“
Die Schulen im Berufsverband BDN/BDHN e.V. bilden praxisbezogen und effektiv für die Berufstätigkeit Heilpraktiker*in aus und leisten seit Jahrzehnten eine vorbildhafte medizinisch-fundierte Arbeit für eine qualitätsbezogene Heilpraktiker-Ausbildung.
An 10 Standorten in Deutschland bieten die zertifizierten Fachschulen mit ihren Lehrpraxen unter Leitung von praxiserfahrenen Kollegen das fachkundige Umfeld. Dabei wird besonderer Wert gelegt auf abrufbereites und sicheres Wissen der medizinischen Grundlagen und praktischen Fertigkeiten für die Patienten-Fallaufnahme in der Naturheilpraxis.
Als wesentlicher Bestandteil des Studiums steht bei der DAHP Akademie Naturheilkunde die Arbeit am Menschen im Vordergrund. In Praktika-Seminaren mit individuellen Trainings erlernen die Anwärter*innen die klinische Befunderhebung, die Anamnese, die komplementär-medizinische Untersuchung und die Vorgehensweise eines Therapiekonzeptes.
Die Berufsanwärter*innen erfahren in ihrer Ausbildung authentische Praxisbezogenheit von Anfang an und das bis zum selbständigen Schritt in den Beruf nach erfolgreicher amtsärztlicher Überprüfung mit der Praxisgründung. Durch die Kombination der Praxisausbildung mit der medizinisch-theoretischen Grundausbildung wird den Studierenden mit dem Lehrsystem ein klarer Weg in die Berufsausübung geebnet.
Die Schulen der DAHP bilden ihre Berufsanwärter*innen nach den „Internen Leitlinien Heilpraktiker-Ausbildung“/IL4HP aus, deren Inhalte in der Ausbildungsordnung BDN/BDHN e.V. dokumentiert sind.
Die Möglichkeiten einer individuellen Fachausbildung in Diagnose- und Therapie-Verfahren der Naturheilkunde/Komplementär-Medizin mit dem Fortbildungsprogramm der Berufsverbände komplettieren die Ausbildung.
Ergänzend kann hier noch erwähnt werden, dass die Berufsverbände BDHN/BDN e.V. mit den hier genannten Heilpraktiker-Fachschulen im BMG-beauftragten Gutachten vom Mai 2021 als vorbildhaft genannt wurden.
Die Rolle der Berufsverbände (IQHP-Modell) für eine zukunftsweisende Berufsausbildung Heilpraktiker
Das IQHP-Modell sieht eine grundlegende Professionalisierung des Heilpraktikerberufs vor. Dabei nehmen zertifizierte Berufsverbände eine Schlüsselrolle ein, da sie als kontrollierende und unterstützende Instanz zwischen den Ausbildungseinrichtungen und den staatlichen Stellen fungieren.
Die zentrale Funktion zertifizierter Berufsverbände Im neuen Organisationsmodell sind die Berufsverbände weit mehr als reine Interessenvertretungen. Sie sind integraler Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems (QM):
Überwachung und Sicherung: Die für die Ausbildung verantwortlichen Verbände sichern und überwachen die Einhaltung der Leitlinien Heilpraktiker-Ausbildung.
Begleitung der Fachausbildung: Insbesondere bei spezialisierten Fachausbildungen, wie etwa für invasive Therapiemethoden, übernehmen die Verbände die fachliche Überwachung und Begleitung.
Einbindung in das QM-Modell: Die Verbände sind selbst Teil des IQHP-QM-Modells und arbeiten eng mit fachkundigen DAkkS-zugelassenen Stellen zusammen, um höchste Standards zu gewährleisten.
Um den Patientenschutz und die Professionalität von Beginn an sicherzustellen, sieht das Konzept eine engmaschige Anbindung der Lernenden an die Verbände vor:
Pflichtmitgliedschaft: Die IQHP befürwortet eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Heilpraktiker-Berufsverband für alle Anwärter*innen, die eine Ausbildung an gelisteten Fachschulen absolvieren.
Frühzeitige Qualifizierung: Bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr sind die Anwärter*innen verpflichtet, am QM-gestützten Fachfortbildungssystem ihres Verbandes teilzunehmen.
Strukturierte Ausbildung und Zugang Die Verbände stützen zudem die neu definierten Ausbildungswege:
Qualitätsgeprüfte Fachschulen: Die Ausbildung erfolgt an zertifizierten Heilpraktiker-Fachschulen, wobei für Bewerber ohne medizinischen Vorberuf eine Eignungsprüfung durch diese Schulen vorgeschrieben ist.
Umfangreiche Nachweise: Zur Zulassung beim Gesundheitsamt muss ein durch die Schule dokumentiertes Ausbildungsdokument mit Angabe der absolvierten Seminarstunden in Theorie und Praxis vorgelegt werden.
Ärztliche Begleitung: Die Fachprüfung für den Sachkundenachweis invasiver Methoden wird ärztlich begleitet und geprüft, um die Patientensicherheit zu maximieren.
Eine geeinte Interessenvertretung Durch die obligatorische Verbandskultur und die Einführung von Schiedsstellen sowie eines Beschwerdemanagement-Systems soll eine einheitliche Organisation geschaffen werden. Dies ist laut IQHP notwendig, um gegenüber staatlichen Stellen eine starke und konstante Interessenvertretung für die gesamte Heilpraktikerschaft zu gewährleisten.