Teilnahme an der Anhörung zur Reform MTA-Gesetz am 16. Dezember
Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) hat an der Anhörung zur Reform MTA-Gesetz am 16.12.2020 teilgenommen.
Die Medienbeauftragte Frau Homeira Heidary (Heilpraktikerin) vertrat die IQHP als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Gesundheits-
ausschusses Dt. Bundestag.
https://www.bundestag.de/resource/blob/814272/f9aeb3a628c6d4fc54fdee18e909dc6d/124_16-12-2020_MTA-Reform-Gesetz_nicht-lektoriert-data.pdf
Folgende Heilpraktiker-Berufsverbände, Fachgesellschaften und Organisationen gehören der IQHP an:
Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V., Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V., Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., Aktionsbündnis Moderne Heilberufe und das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde.
Im Zuge der Änderung des MTA-Gesetzes sollte den Heilpraktikern die Möglichkeit genommen werden, Labordiagnostik in Auftrag zu geben. Dem haben wir vehement widersprochen.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Änderung im Gesetzesentwurf nicht vollzogen werden soll, da dies für viele Praxen eine Existenzbedrohung darstellen würde.
Viele Praxen verifizieren mittels der Labordiagnostik ihre zuvor geleistete schulmedizinische Anamnese. Wenn dieses Instrument der Diagnostik wegfallen würde, würde das die Patientensicherheit gefährden.
Das Argument, dass die Heilpraktiker nicht ausreichend ausgebildet seien, um Laborergebnisse zu beurteilen, wurde von unserer Seite auch widerlegt. Die Labordiagnostik wird bereits sehr intensiv in der Ausbildung behandelt und sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung abgefragt.
Weiterhin besteht eine Fort- und Weiterbildungspflicht für Heilpraktiker – auch für die Labordiagnostik. Oft werden diese von Ärzten geleitet.
Das spricht für eine ausreichende Qualifikation.
Die Gefährdung der Patienten, wie oft behauptet wird, ist auch nicht gegeben, wie die Berufshaftpflichtversicherer der Heilpraktiker eindrücklich an der Statistik zeigen: Heilpraktiker verursachen im Gegensatz zu Ärzten kaum Schadensfälle.
Wir haben uns gut positioniert und erwarten eine Entscheidung zu unseren Gunsten, d.h. das alles beibehalten wird und Heilpraktiker weiterhin Labordiagnostik in Auftrag geben dürfen.
Der Heilpraktikerberuf wurde bei dieser Anhörung durch den DDH und die IQHP gut vertreten und die berufliche Position der Heilpraktikerschaft im deutschen Gesundheitswesen entsprechend dargelegt.