IQHP-Lösungswege – Reform im Heilpraktikerberuf
Heilpraktiker-Ausbildung:
Änderungen der Zugangsvoraussetzungen bei bestehender Konformität mit dem Heilpraktiker-Gesetz/1. DVO
- bestehende Gesundheitsfachberufe haben direkten Zugang zur Ausbildung
- Ausbildungsinteressenten, die nicht zu den Gesundheitsfachberufen gehören, unterliegen für die Ausbildungszulassung einer Vorprüfung durch eine zertifizierte Heilpraktiker-Fachschule
- zur Überprüfungszulassung bei den zuständigen Gesundheitsämtern benötigen die Anwärter*innen den dokumentierten Nachweis (Studienbuch) von min. 2.000 Stunden Theorie-Unterricht und 1.000 Stunden Praxis-Unterricht an einer zertifizierten Heilpraktiker-Fachschule
- Berufsanwärter*innen sind verpflichtend Mitglied in einem für die Ausbildung zertifizierten Heilpraktiker-Berufsverband (Einbindung in IQHP-QM-Modell)
- Berufsanwärter*innen verpflichten sich, ab dem 1. Ausbildungsjahr am QM-gestützten Fachfortbildungssystem des zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbandes teilzunehmen (Patientenschutz/-sicherheit)
IQHP-QM-Modell für den Heilpraktiker-Beruf – zu den Komponenten des IQHP-Modells zählen:
- zugangsberechtigte Berufsanwärter*innen
- für die Heilpraktiker-Ausbildung zertifizierte Heilpraktiker-Fachschulen
- für die Heilpraktiker-Ausbildung zertifizierte Berufsverbände
- Fachkundige Stellen (DAkkS-zugelassen, DAkkS: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)
QM-System
Die IQHP steht für den Erhalt der Therapiefreiheit und Installierung eines QM-Systems für die Heilpraktiker-Ausbildung, -Fortbildung, -Qualifizierung und -Zertifizierung
- die IQHP vertritt die Ansicht, dass invasive Therapiemethoden erhalten bleiben sollen und einer Pflicht zur QM-Kontrolle unterliegen (Evaluation)
- die zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbände sichern und überwachen zum Patientenschutz und zur Patientensicherheit die Fortbildung, Qualifizierung und Zertifizierung der Heilpraktiker*innen in Deutschland durch geeignete Kompetenz- und Ausbildungszentren mit QM-Management-System
- die Kompetenz-/Ausbildungszentren gewährleisten im QM-System die Durchführung der Ausbildung der Invasiv-Methoden
- überwacht und begleitet wird die Fachausbildung durch zertifizierte Berufsverbände und Fachverbände
- die Fachprüfung für den Sachkunde-Nachweis Invasiv-Methoden wird ärztlich begleitet und geprüft
IQHP befürwortet Pflicht-Mitgliedschaft in Berufsverbänden für alle Heilpraktiker-BerufsanwärterInnen in Ausbildung
- die IQHP befürwortet zur Gewährleistung des Patientenschutzes, der Patientenrechte und der Patientensicherheit eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Berufsverband für jeden Berufsanwärter/innen in Deutschland, die an gelisteten, zertifizierten Heilpraktiker-Fachschule ihre Ausbildung durchlaufen
IQHP befürwortet Schiedsstellen/Beschwerdemanagement im Heilpraktikerberuf
Freiwilliges Organisationsmodell für Heilpraktiker-Berufsstand auf privatrechtlicher Basis
Die IQHP sieht dringenden Handlungsbedarf auf seiten der Heilpraktikerschaft, sich zu organisieren, damit gegenüber staatlichen Stellen eine einheitliche Interessenvertretung gesichert ist. Derzeit gibt es keine Organisation, welche für sich den Anspruch erheben kann, die gesamte Heilpraktikerschaft bzw. einen überwiegenden Teil zu vertreten.