Heilpraktiker in Deutschland wehren sich mit konzertierter Protestaktion gegen Anträge Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen wird auf ihrem anstehenden Parteitag vom 28. bis 30. November in Hannover über einen Antrag entscheiden, der viele Patienten und Heilberufler als Verordner von Homöopathika betrifft.

Es liegen Anträge vom Bundesvorstand und einem Landesverband dieser Partei vor, die für eine Streichung der Kostenerstattung durch die gesetzlichen
Krankenkassen für homöopathische Medikamente plädiert, da die Wirkung dieser Präparate wissenschaftliche nicht belegt wäre.
Weiterführend geht aus dem Antrag hervor, dass dies auch auf antroposophische Medikamente anzuwenden wäre, da für diese ebenfalls keine evidenzbasierten Wirksamkeitsnachweise vorläge.
Darüber hinaus sollen Homöopathika und Anthroposophika aus Apotheken verbannt und deren Arzneimittelstatus aufgehoben werden, so der Plan der
Grünen, indem sie den sogenannten Binnenkonsens abschaffen. Für Praxen von Heilpraktikern würde das bedeuten, dass Einzelarzneimittel verschwinden
und nur noch wenige Komplexmittel erhältlich wären – nicht mehr in der Apotheke, sondern in Drogerien und beim Discounter. Dies würde viele Praxen und Patienten direkt betreffen.
Akute Gefahr für naturheilkundliche Medikamente mit Auswirkungen für Patienten, Behandler, Apotheken und Hersteller
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sollen ihren Status als Arzneimittel verlieren. In dem Antrag geht es in bezug auf Medikamente um den „Binnenkonsens“ – dieser Begriff steht im deutschen Arzneimittelrecht für das Zulassungsverfahren für Medikamente aus besonderen Therapierichtungen, zu denen Homöopathie, Anthroposophie sowie auch Phytotherapie zählen.
Diese Therapierichtungen genießen einen speziellen Zulassungsschutz. Bei ihrer Zulassung als Arzneimittel werden statt wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweise die medizinische Erfahrung sowie die Einschätzung einer Expertengruppe (Kommission) zu den Besonderheiten dieser Therapieformen (Historie, Monographien, Anwendungsplausibilität etc.) herangezogen.
Wird der Binnenkonsens aufgehoben, können diese Heilmittel nicht mehr länger als Arzneimittel zugelassen werden, da dann ein wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit zwingend erforderlich ist.
Dadurch ist keine Verordnung mehr durchführbar, die Freiheit in der Therapie wird eingeschränkt, Patienten verlieren ihre Möglichkeit zur Wahl der Behandlung und Apotheken verlieren ihre Beratungsfunktion bei gleichzeitigem Rückgang der Nachfrage bei den Arzneimittelherstellern dies führt wiederum zum Verlust von traditionsreichen Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wenden sich bitte an die jeweiligen Vorstände ihres Berufsverbandes für mehr Informationen.