Die IQHP ist eine Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf von den Berufsverbänden BDN e. V. und BDHN e. V. sowie weiteren Fachverbänden (z. B. VDH e. V.). Sie steht für die Gemeinsamkeit und den Dialog aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Berufsverbände, Fachgesellschaften, Initiativen und Aktionsbündnisse in Deutschland.
Die IQHP ist der Auffassung, dass der Berufsstand der Heilpraktiker in der Berufsausübung, Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierung die Anforderungen erfüllt, um als wertvoller Leistungsträger für die Patienten in der medizinischen Versorgung tätig sein zu können.
Vor einem Jahr übergaben beteiligte Heilpraktikerberufsverbände und Fachgesellschaften in Berlin an den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Positionspapier, welches durch die Vorleistung und Vermittlung der Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (kurz IQHP) entstanden ist.
Die Arbeitsgruppe „Positionspapier“, die durch Firmen und Partner unterstützt wurde (www.h1.de), stellt klar, dass Einigkeit darüber besteht, die Heilpraktikerberufsausbildung uneingeschränkt in privatrecht-licher Verantwortung zu belassen.
Die Qualitätssicherung mit ihren Evaluationsstandards sind fester Bestandteil in der Heilpraktikerberufs-ausbildung. Die IQHP hat für diesen Prozess in der Berufsausbildung ein Modell entwickelt, das der Politik in mehreren Sitzungen in Berlin vorgestellt und nahegelegt wurde (IQHP-Modell).
In einem Redebeitrag des Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss im Deutschen Bundestag wurde dieses Modell offiziell genannt und zitiert. Wichtige Eckpunkte und Vorschläge der IQHP zur Novellierung der Heilpraktikerberufsausbildung sind folgende:
Änderungen der Zugangsvoraussetzungen bei bestehender Konformität mit dem Heilpraktikergesetz/1. DVO
• Bestehende Gesundheitsfachberufe haben direkten Zugang zur Ausbildung
• Ausbildungsinteressenten, die nicht zu den Gesundheitsfachberufen gehören, unterliegen für die Ausbildungszulassung einer Vorprüfung durch eine zertifizierte Heilpraktikerfachschule
• Zur Überprüfungszulassung bei den zuständigen Gesundheitsämtern benötigen die Anwärter den dokumentierten Nachweis (Studienbuch) von min. 2000 Stunden Theorieunterricht und 1000 Stunden Praxisunterricht an einer zertifizierten Heilpraktikerfachschule
• Berufsanwärter sind verpflichtend Mitglied in einem für die Ausbildung zertifizierten Heilpraktiker-Berufsverband (Einbindung in IQHP-QM-Modell)
• Berufsanwärter verpflichten sich, ab dem ersten Ausbildungsjahr am QM-gestützten Fachfortbildungs-system des zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbandes teilzunehmen (Patientenschutz/-sicherheit)
IQHP-QM-Modell für den Heilpraktikerberuf
Zu den Komponenten des IQHP-Modells zählen:
• Zugangsberechtigte Berufsanwärter
• für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Heilpraktikerfachschulen
• für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Berufsverbände
• Fachkundige Stellen (DAkkS-zugelassen, DAkkS: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)
QM-System
Die IQHP steht für den Erhalt der Therapiefreiheit und Installierung eines QM-Systems für die Heilpraktikerausbildung, -fortbildung, -qualifizierung und -zertifizierung
• die IQHP vertritt die Ansicht, dass invasive Therapiemethoden erhalten bleiben sollen und einer Pflicht zur QM-Kontrolle unterliegen (Evaluation)
• Die zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbände sichern und überwachen zum Patientenschutz und zur
Patientensicherheit die Fortbildung, Qualifizierung und Zertifizierung der Heilpraktiker in Deutschland durch geeignete Kompetenz- und Ausbildungszentren mit QM-Managementsystem
• Die Kompetenz-/Ausbildungszentren gewährleisten im QM-System die Durchführung der Ausbildung der Invasivmethoden
• Überwacht und begleitet wird die Fachausbildung durch zertifizierte Berufsverbände und Fachverbände
• Die Fachprüfung für den Sachkundenachweis Invasivmethoden wird ärztlich begleitet und geprüft
IQHP befürwortet Pflichtmitgliedschaft in Berufsverbänden für alle Heilpraktiker-Berufsanwärterin
• Die IQHP befürwortet zur Gewährleistung des Patientenschutzes, der Patientenrechte und der Patientensicherheit eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Berufsverband für jeden Berufsanwärter in Deutschland, die an gelisteten, zertifizierten Heilpraktikerfachschule ihre Ausbildung durchlaufen
IQHP befürwortet Schiedsstellen/Beschwerdemanagement im Heilpraktikerberuf
Freiwilliges Organisationsmodell für Heilpraktikerberufsstand auf privatrechtlicher Basis
• Die IQHP sieht dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Heilpraktikerschaft, sich zu organisieren, damit gegenüber staatlichen Stellen eine einheitliche Interessenvertretung gesichert ist. Derzeit gibt es keine Organisation, die für sich den Anspruch erheben kann, die gesamte Heilpraktikerschaft bzw. einen überwiegenden Teil zu vertreten.
Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf IQHP
Die Vorsitzenden: Ulrich Erdmann, BDN e.V., Herbert Eger, BDHN e.V.